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SEO & GEO Glossar · 14. Mai 2026

Impressum und Pflichtangaben: Was auf jede Betriebswebsite gehört

Ein unvollständiges Impressum ist abmahnfähig und untergräbt zugleich Vertrauen. Die Anforderungen sind überschaubar – die Umsetzung häufig lückenhaft.

Die üblichen Pflichtangaben

  • Vollständiger Name des Unternehmens mit Rechtsform
  • Ladungsfähige Anschrift – ein Postfach genügt nicht
  • Vertretungsberechtigte Person bei juristischen Personen
  • Kontaktmöglichkeit: E-Mail und ein zweiter schneller Weg, üblicherweise die Rufnummer
  • Register und Registernummer, sofern eingetragen
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden
  • Bei erlaubnispflichtigen Berufen: Kammer, Berufsbezeichnung, zuständige Aufsichtsbehörde und die berufsrechtlichen Regelungen

Diese Aufstellung ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Die verbindliche Prüfung eures Falls gehört in fachkundige Hände – gerade bei Kammerberufen und bei Onlineshops, wo weitere Angaben hinzukommen.

Erreichbarkeit

Das Impressum muss von jeder Seite aus mit wenigen Klicks erreichbar sein und als solches erkennbar bezeichnet werden. „Kontakt“ allein genügt nicht.

Häufige Fehler in der Praxis

  • Der Firmenname im Impressum weicht von dem auf der Website ab – schadet zusätzlich der Zuordnung in Suchsystemen
  • Die Adresse ist nach einem Umzug nicht aktualisiert
  • Bei Kammerberufen fehlen Aufsichtsbehörde und berufsrechtliche Regelungen
  • Das Impressum ist nur über die Startseite erreichbar

Der Nebeneffekt

Ein vollständiges, mit Website und Verzeichnissen übereinstimmendes Impressum ist eine der stärksten Grundlagen dafür, dass Suchsysteme Aussagen eindeutig eurem Unternehmen zuordnen.

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