Ein Bereich, in dem Google besonders genau hinsieht
Bei Gesundheitsthemen bewertet Google Fachlichkeit und Verantwortlichkeit stärker als anderswo.
Gesundheitsthemen gehören zu den Bereichen, in denen Suchmaschinen besonders streng bewerten, wer etwas sagt und ob es belastbar ist. Für Praxen, Kliniken, Apotheken, Pflegedienste und Pharmaunternehmen bedeutet das: Inhalte müssen fachlich verantwortet, nachvollziehbar belegt und einer benannten Person zuzuordnen sein. Gleichzeitig setzt das Heilmittelwerberecht enge Grenzen. Beides zusammen macht die Arbeit anspruchsvoller – und den Vorsprung haltbarer.
Verantwortlichkeit
Inhalte einer fachlich qualifizierten Person zuordnen.
Belege
Quellen benennen, Aktualisierungsdatum sichtbar machen.
Rechtsrahmen
Heilmittelwerberecht und Berufsordnung von Anfang an mitdenken.
Zwei Zielgruppen
Fachpublikum und Patienten brauchen getrennte Inhalte.
Datenschutz
Gesundheitsdaten in Formularen erfordern besondere Sorgfalt.
Warum Autorenschaft hier wirklich zählt
Google bewertet Inhalte in sensiblen Bereichen unter anderem danach, ob erkennbar ist, wer sie verantwortet und welche Qualifikation dahintersteht. Ein Fachbeitrag ohne Verfasser hat in diesem Umfeld einen deutlich schwereren Stand als in anderen Branchen.
Praktisch heißt das: Jeder fachliche Inhalt bekommt eine benannte verantwortliche Person mit Qualifikation, eine Verknüpfung zur Teamseite und ein Datum der letzten fachlichen Prüfung. Das ist kein Trick, sondern die Abbildung dessen, was ohnehin passieren sollte.
Arbeitspunkte im Gesundheitsbereich
Fachliche Sorgfalt und Auffindbarkeit widersprechen sich nicht – sie bedingen einander.
- ✓Fachliche Verantwortung je Inhalt benennen und mit der Teamseite verknüpfen
- ✓Quellen angeben und Aktualisierungsdatum ausweisen
- ✓Fachpublikum und Patienten inhaltlich und strukturell trennen
- ✓Werberechtliche Prüfung vor Veröffentlichung einplanen
- ✓Formulare mit Gesundheitsbezug datenschutzkonform gestalten
- ✓Strukturierte Daten für Organisation, Leistungen und Öffnungszeiten
- ✓Bei mehreren Standorten je Standort eine eigenständige Seite
Pharma: der Sonderfall verschreibungspflichtiger Produkte
Für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist Publikumswerbung untersagt. Damit fällt der naheliegendste SEO-Weg – Produktseiten für Suchende – weg.
Was bleibt, ist erheblich: Fachkreisbereiche mit Zugangsbeschränkung, Informationen zu Indikationen ohne Produktbezug, Angebote für Patientinnen und Patienten, die bereits behandelt werden, sowie Karriere- und Unternehmensinhalte. Die Arbeit ist dort weniger auf Reichweite und stärker auf Qualifikation ausgerichtet.
Wir arbeiten in diesen Projekten grundsätzlich mit der Rechtsabteilung zusammen und planen Freigabezeiten fest ein.
Häufige Fragen
Nein. Wir kennen die Grenzen und schreiben innerhalb dieses Rahmens, weisen auf kritische Formulierungen hin – die rechtliche Freigabe bleibt bei euch oder eurem Anwalt.
Eingeschränkt, weil der Inhalt hinter einer Zugangsbeschränkung liegt. Öffentliche Übersichtsseiten mit Beschreibung des Bereichs helfen, ohne den Zugang aufzugeben.
Sehr zurückhaltend. Erfahrungsberichte sind werberechtlich heikel und dürfen keine Wirkaussagen enthalten.
Der rechtliche Rahmen ist enger als in anderen Branchen, aber weniger streng als bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Lokale Sichtbarkeit ist dort der wichtigste Hebel.
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